AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Begriffsdefinitionen: Beherberger
Aprießnig Apartments GesbR ist eine natürliche Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt. Gast: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z. B. Familienmitglieder, Freunde etc.) Vertragspartner: Ist eine natürliche oder juristische Person aus dem In- oder Ausland, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt. Konsument und Unternehmer: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
Beherbergungsvertrag:
Ist der zwischen Aprießnig Apartments und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
2. Vertragsabschluss – Anzahlung
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Reservierung des Gastes bzw. Vertragspartners und durch die Annahme durch Aprießnig Apartments zustande. Dies kann mündlich oder auch schriftlich erfolgen. Aprießnig Apartments übermittelt danach eine Reservierungsbestätigung.
2.2 Aprießnig Apartments ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. Der Anzahlungsbetrag und die Anzahlungsfrist werden in der Buchungsbestätigung bekanntgegeben. Der Beherbergungsvertrag kommt mit der unterschriebenen Buchungsbestätigung oder der geleisteten Anzahlung des Vertragspartners bei Aprießnig Apartments zustande. Sollte die Buchung kurzfristig erfolgen (2 Wochen vor der Anreise), kommt der Beherbergungsvertrag auch mit der schriftlichen bzw. mündlichen Bestellung des Gastes zustande.
2.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung wie in der Buchungsbestätigung datiert (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (z. B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. Bei Bezahlung mit der Kreditkarte, werden Hotelspesen auf den Anzahlungsbetrag in Höhe von 2,5 % berechnet.
2.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt und wird bei der Hotelrechnung abgezogen. Die Anzahlung kann nicht bar ausgezahlt werden.
3. Beginn und Ende der Beherbergung
3.1 Der Vertragspartner hat das Recht, das gemietete Ferienhaus ab 15:00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
3.2 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11:00 Uhr freizumachen. Aprießnig Apartments ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht frei gemacht sind.
4. Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
4.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann Aprießnig Apartments ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
4.2 Falls der Gast bis 18:00 Uhr des vereinbarten Ankunftstags nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
4.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 2.3) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 12:00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstag folgenden Tages reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen endet die Beherbergungspflicht um 18:00 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird.
4.4 Bis spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstermin des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag von Aprießnig Apartments, aus sachlich gerechtfertigten Gründen – es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart – durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
4.5 Bis spätestens 6 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
4.6 Außerhalb des in § 4.5 festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
4.7 Stornogebühren: Bei Stornierungen weniger als 6 Wochen vor der Anreise stellt Aprießnig Apartments dem Vertragspartner den Gesamtpreis (100 %) des gebuchten Zeitraums in Rechnung. Sollte bereits eine Anzahlung geleistet worden sein, wird diese bei der Stornorechnung in Abzug gebracht. Es gibt keine Rückvergütungen und Reduktionen.
4.8 Vorzeitige Abreise/Verspätete Anreise: Sollte der Vertragspartner verspätet anreisen bzw. vorzeitig abreisen, wird von Aprießnig Apartments der gesamte Logispreis verrechnet.
Außerhalb des im § 4.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
– bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangement-Preis;
– bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangement-Preis;
– in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangement-Preis.